Ratgeber

PSA-Prüfung: Pflichten, Fristen und Dokumentation

Ein Überblick über die europäischen Regeln für persönliche Schutzausrüstung – und wie Sie Prüfungen einfach und nachvollziehbar dokumentieren.

Kurz gesagt

Persönliche Schutzausrüstung muss nach den Angaben des Herstellers gepflegt, vor jeder Benutzung kontrolliert und regelmäßig von einer fachkundigen Person überprüft werden. Wie oft und von wem, ergibt sich aus der Herstellerinformation und den Vorschriften im jeweiligen Land. Die Ergebnisse werden dokumentiert – auf Papier oder digital.

Was ist persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Ausrüstung, die eine Person trägt oder hält, um sich gegen Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit zu schützen – vom Schutzhandschuh bis zum Auffanggurt. In der EU legt die Verordnung (EU) 2016/425 fest, welche Anforderungen PSA erfüllen muss, bevor sie auf den Markt kommt. Sie teilt PSA nach dem Risiko in drei Kategorien ein:

Kategorie Igeringe Risiken, z. B. oberflächliche mechanische Verletzungen
Kategorie IIRisiken, die weder unter I noch unter III fallen, z. B. viele Schutzhelme und Schutzbrillen
Kategorie IIIRisiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder bleibenden Gesundheitsschäden, z. B. PSA gegen Absturz oder Atemschutz

Wer ist verantwortlich?

Für die Benutzung von PSA am Arbeitsplatz gilt in der EU die Richtlinie 89/656/EWG. Danach stellt der Arbeitgeber geeignete PSA zur Verfügung und sorgt durch Wartung, Reparatur und Ersatz dafür, dass sie in gutem Zustand bleibt. Die Mitgliedstaaten haben das in eigenen Gesetzen umgesetzt. Für Feuerwehren und Rettungsorganisationen gelten oft zusätzliche, eigene Regeln.

Benutzerkontrolle und regelmäßige Überprüfung

In der Praxis gibt es meist zwei Ebenen:

  • Kontrolle durch den Benutzer vor und nach jedem Gebrauch – nach der Gebrauchsanleitung des Herstellers.
  • Regelmäßige, gründliche Überprüfung durch eine fachkundige Person – je nach Land „Sachkundiger“, „persona competente“ oder „competent person“ genannt.

Für PSA gegen Absturz beschreibt die Norm EN 365, welche Informationen der Hersteller zu Gebrauch, Wartung und regelmäßiger Überprüfung geben muss. Die Hersteller nennen dafür in der Regel einen Abstand von höchstens zwölf Monaten, bei starker Beanspruchung auch kürzer. Nach einem Sturz oder bei Zweifeln am Zustand wird ein Teil aus dem Verkehr gezogen, bis eine fachkundige Person entschieden hat.

Lebensdauer und Aussonderung

Viele Produkte haben eine vom Hersteller angegebene maximale Lebensdauer, gerechnet ab Herstellung oder erstem Gebrauch. Textilien altern auch im Lager. Eine bestandene Prüfung verlängert diese Lebensdauer nicht. Deshalb ist es sinnvoll, Prüftermin und Lebensdauer getrennt im Blick zu behalten – und ausgesonderte Teile so zu kennzeichnen, dass sie nicht wieder in Umlauf kommen.

Was gehört in die Dokumentation?

Typische Angaben in einer Prüfkarte bzw. einem Prüfprotokoll:

KennzeichnungHersteller, Modell, Seriennummer oder Los
Wichtige DatenHerstellungsdatum, Kaufdatum, Datum des ersten Gebrauchs, maximale Lebensdauer
ZuordnungBenutzer, Standort, Fahrzeug oder Lager
PrüfungDatum, Anlass, Ergebnis je Prüfpunkt, Bemerkungen, Fotos
Prüfende PersonName, Unterschrift
Folgennächste Prüfung, Reparatur, Aussonderung

Welche Angaben im Einzelnen verlangt werden, hängt vom Hersteller und vom Land ab. Viele Hersteller stellen eigene Prüfblätter zur Verfügung.

Hinweise zu einzelnen Ländern

Die EU-Regeln werden national umgesetzt und ergänzt. Einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Deutschland: PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regeln 112-198 und 112-199, DGUV Grundsatz 312-906
  • Österreich: PSA-Sicherheitsverordnung (PSA-V), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
  • Italien: D.Lgs. 81/2008, UNI EN 365
  • Schweiz: Vorgaben und Publikationen der Suva

Für Ihren Bereich fragen Sie am besten Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihren Verband oder die zuständige Behörde.

Papier, Excel oder Software?

Ob Prüfkarte, Tabelle oder App – entscheidend ist, dass die Dokumentation vollständig, auffindbar und aktuell ist. Eine Software lohnt sich, sobald mehrere Personen prüfen oder der Bestand wächst. Achten Sie bei der Auswahl auf:

  • Prüffragen und Kontrollintervalle je Modell, nicht nur je Kategorie
  • Lebensdauer getrennt vom Prüftermin
  • Erinnerungen vor Fälligkeiten
  • Fotos, Anhänge und Unterschrift in der Prüfung
  • Export Ihrer Daten in gängigen Formaten
  • Rechte für verschiedene Personen und Bereiche
  • Nutzung auf Handy, Tablet und PC

APPEC erfüllt diese Punkte und kostet ab 5 € im Monat. Alle Funktionen ansehen.

Stand:

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt weder die Gebrauchsanleitung des Herstellers noch eine Schulung oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Herstellerangaben und die Vorschriften in Ihrem Land.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Schauen Sie in die Dokumentation oder schreiben Sie uns.

Wie oft muss PSA geprüft werden?

So oft, wie Hersteller und nationale Vorschriften es verlangen. Für PSA gegen Absturz nennen die Hersteller in der Regel höchstens zwölf Monate, bei starker Nutzung kürzer. Dazu kommt die Kontrolle durch den Benutzer vor jedem Gebrauch.

Wer darf PSA prüfen?

Die regelmäßige Überprüfung macht eine fachkundige Person, die die Ausrüstung und die Herstellervorgaben kennt. Welche Ausbildung dafür nötig ist, regeln Hersteller und nationale Vorschriften.

Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?

Das hängt vom Land und Bereich ab. Üblich ist, die Dokumentation mindestens so lange aufzubewahren, wie das Produkt im Einsatz ist. In APPEC bleibt die Prüfhistorie jedes Artikels gespeichert und lässt sich jederzeit exportieren.

Darf ich PSA-Prüfungen digital dokumentieren?

APPEC erstellt Protokolle mit Datum, Prüfer, Ergebnis je Prüfpunkt, Fotos und auf Wunsch Unterschrift. Welche Form der Dokumentation in Ihrem Land und Bereich verlangt wird, legen die jeweiligen Vorschriften fest – im Zweifel fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Stelle.

Testen Sie APPEC mit Ihrer eigenen Ausrüstung

Registrieren, Modelle aus der Herstellerdatenbank übernehmen und die erste Prüfung anlegen – in wenigen Minuten. Die App erklärt sich selbst, die Schnellstart-Anleitung hilft beim Einrichten.

  • 90 Tage, 100 Artikel
  • Ohne Kreditkarte
  • Endet automatisch