Was ist persönliche Schutzausrüstung?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist Ausrüstung, die eine Person trägt oder hält, um sich gegen Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit zu schützen – vom Schutzhandschuh bis zum Auffanggurt. In der EU legt die Verordnung (EU) 2016/425 fest, welche Anforderungen PSA erfüllen muss, bevor sie auf den Markt kommt. Sie teilt PSA nach dem Risiko in drei Kategorien ein:
| Kategorie I | geringe Risiken, z. B. oberflächliche mechanische Verletzungen |
|---|---|
| Kategorie II | Risiken, die weder unter I noch unter III fallen, z. B. viele Schutzhelme und Schutzbrillen |
| Kategorie III | Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder bleibenden Gesundheitsschäden, z. B. PSA gegen Absturz oder Atemschutz |
Wer ist verantwortlich?
Für die Benutzung von PSA am Arbeitsplatz gilt in der EU die Richtlinie 89/656/EWG. Danach stellt der Arbeitgeber geeignete PSA zur Verfügung und sorgt durch Wartung, Reparatur und Ersatz dafür, dass sie in gutem Zustand bleibt. Die Mitgliedstaaten haben das in eigenen Gesetzen umgesetzt. Für Feuerwehren und Rettungsorganisationen gelten oft zusätzliche, eigene Regeln.
Benutzerkontrolle und regelmäßige Überprüfung
In der Praxis gibt es meist zwei Ebenen:
- Kontrolle durch den Benutzer vor und nach jedem Gebrauch – nach der Gebrauchsanleitung des Herstellers.
- Regelmäßige, gründliche Überprüfung durch eine fachkundige Person – je nach Land „Sachkundiger“, „persona competente“ oder „competent person“ genannt.
Für PSA gegen Absturz beschreibt die Norm EN 365, welche Informationen der Hersteller zu Gebrauch, Wartung und regelmäßiger Überprüfung geben muss. Die Hersteller nennen dafür in der Regel einen Abstand von höchstens zwölf Monaten, bei starker Beanspruchung auch kürzer. Nach einem Sturz oder bei Zweifeln am Zustand wird ein Teil aus dem Verkehr gezogen, bis eine fachkundige Person entschieden hat.
Lebensdauer und Aussonderung
Viele Produkte haben eine vom Hersteller angegebene maximale Lebensdauer, gerechnet ab Herstellung oder erstem Gebrauch. Textilien altern auch im Lager. Eine bestandene Prüfung verlängert diese Lebensdauer nicht. Deshalb ist es sinnvoll, Prüftermin und Lebensdauer getrennt im Blick zu behalten – und ausgesonderte Teile so zu kennzeichnen, dass sie nicht wieder in Umlauf kommen.
Was gehört in die Dokumentation?
Typische Angaben in einer Prüfkarte bzw. einem Prüfprotokoll:
| Kennzeichnung | Hersteller, Modell, Seriennummer oder Los |
|---|---|
| Wichtige Daten | Herstellungsdatum, Kaufdatum, Datum des ersten Gebrauchs, maximale Lebensdauer |
| Zuordnung | Benutzer, Standort, Fahrzeug oder Lager |
| Prüfung | Datum, Anlass, Ergebnis je Prüfpunkt, Bemerkungen, Fotos |
| Prüfende Person | Name, Unterschrift |
| Folgen | nächste Prüfung, Reparatur, Aussonderung |
Welche Angaben im Einzelnen verlangt werden, hängt vom Hersteller und vom Land ab. Viele Hersteller stellen eigene Prüfblätter zur Verfügung.
Hinweise zu einzelnen Ländern
Die EU-Regeln werden national umgesetzt und ergänzt. Einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Deutschland: PSA-Benutzungsverordnung, DGUV Regeln 112-198 und 112-199, DGUV Grundsatz 312-906
- Österreich: PSA-Sicherheitsverordnung (PSA-V), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Italien: D.Lgs. 81/2008, UNI EN 365
- Schweiz: Vorgaben und Publikationen der Suva
Für Ihren Bereich fragen Sie am besten Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihren Verband oder die zuständige Behörde.
Papier, Excel oder Software?
Ob Prüfkarte, Tabelle oder App – entscheidend ist, dass die Dokumentation vollständig, auffindbar und aktuell ist. Eine Software lohnt sich, sobald mehrere Personen prüfen oder der Bestand wächst. Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Prüffragen und Kontrollintervalle je Modell, nicht nur je Kategorie
- Lebensdauer getrennt vom Prüftermin
- Erinnerungen vor Fälligkeiten
- Fotos, Anhänge und Unterschrift in der Prüfung
- Export Ihrer Daten in gängigen Formaten
- Rechte für verschiedene Personen und Bereiche
- Nutzung auf Handy, Tablet und PC
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